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vom 27.07.2021, aktuelle Version,

Peter Krauland

Peter Krauland (* 6. August 1903 in Kraubath, Gemeinde Groß Sankt Florian, Steiermark; † 8. September 1985 in Wien) war österreichischer Rechtsanwalt, Politiker und Geschäftsmann.

Politiker in der Steiermark

Krauland absolvierte von 1917 bis 1921 eine Handelsakademie und studierte von 1926 bis 1931 an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Von 1926 bis 1951 war er Mitglied der katholischen Studentenverbindung KÖStV Austria Wien. Der junge Rechtsanwalt betätigte sich auch politisch. Im Ständestaat war er 1934 bis 1938 Mitglied der steiermärkischen Landesregierung, Landesfinanzreferent und Mitglied des Länderrates. 1938 wurde er als Repräsentant des Austrofaschismus vom NS-Regime abgesetzt und zeitweise inhaftiert.

Bundesminister

Von Dezember 1945 bis Oktober 1949 war Krauland ÖVP-Minister für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung. Das „Krauland-Ministerium“ verwaltete Vermögenswerte, die vor 1938 österreichischen Organisationen und Vereinen gehört hatten und während des NS-Regimes eingezogen worden waren. 1948 wäre der Minister bei der Rückfahrt von Westösterreich nach Wien an der Ennsbrücke, wo die Russen die in ihre Besatzungszone Einreisenden kontrollierten, beinahe verhaftet worden. Seine Ausweispapiere wurden vorübergehend für falsch erklärt. Im Zuge der weiteren Amtshandlung erklärten die Russen, nicht seine, sondern die Papiere seiner Mitarbeiterin Margarethe Ottilinger seien falsch.[1] Sie wurde verhaftet und konnte erst zum Staatsvertrag 1955 aus Sibirien nach Österreich zurückkehren.[2]

Er wurde am Hietzinger Friedhof bestattet.[3]

Der Krauland-Skandal

Als Minister zweigte Krauland sukzessive Gelder ab, die in die Kassen der beiden Regierungsparteien, aber auch des ÖGB und der Kammern flossen.[4][5] Insbesondere Druckereien, Verlagshäuser und andere politisch interessante Unternehmen wurden nach dem Proporz-System aufgeteilt. Restitutionsforderungen ehemaliger jüdischer Eigentümer wurden hingegen meist abgewiesen.[6]

Wie der Historiker Peter Böhmer in seinem Buch Wer konnte, griff zu belegt,[7] wurden Kraulands Malversationen schließlich aufgrund einer Rückstellung der Guggenbacher Papierfabrik, der eine Parteispende von 700.000 Schilling an die ÖVP gegenüberstand, aufgedeckt.

Am 30. Jänner 1951 genehmigte der Immunitätsausschuss des Nationalrats das Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Wien gegen den früheren Minister. Für den Fall, dass er vor Gericht belastet werde, distanzierte sich die ÖVP am gleichen Tag vorsorglich von Krauland. Am 29. Juli 1951 berichtete die regierungsamtliche Wiener Zeitung über das Ausscheiden Kraulands aus der ÖVP.[8] Er verblieb aber bis zum Ende der Legislaturperiode des Nationalrats 1953 als freier („wilder“) Abgeordneter im Parlament.

Der Prozess gegen Krauland und mit ihm beschuldigte Ministerialbeamten wurde von Jänner bis Juli 1954 durchgeführt. Im Urteil vom 6. Juli 1954 wurde festgehalten, Krauland habe Missbrauch der Amtsgewalt begangen und den Staat um mehr als eine Million Schilling geschädigt. In Hinblick auf das 1950 erlassene Amnestiegesetz[9] musste der frühere Minister dennoch freigesprochen werden.

Vermutete Geheimdienstbeziehungen

Dem nach Zeitzeugenberichten brillanten, aber anmaßend auftretenden Minister wurden auch komplexe Geheimdienstbeziehungen nachgesagt, unter anderem eine Verwicklung in die Affäre um seine Mitarbeiterin Margarethe Ottilinger.[10]

Privatwirtschaft

Die von Krauland seit 1958 geführte Allgemeine Wirtschaftsbank musste 1974 Konkurs anmelden, das Konkursverfahren zog sich bis 1979.

Einzelnachweise

  1. Wiener Zeitung: Margarethe Ottilinger - Eine energische Kämpferin, 24. Juni 2006 (Zugriff am 27. November 2013)
  2. Josef Kocensky (Hrsg.): Dokumentation zur österreichischen Zeitgeschichte 1945–1955. Jugend und Volk, Wien 1970, ISBN 3-7141-6513-4, S. 21.
  3. Grabstelle Peter Krauland, Wien, Hietzinger Friedhof, Gruppe 18, Reihe 6, Nr. 211.
  4. Ungenierter Griff in die Kassen. In: Tageszeitung Die Presse, Wien, 6. Oktober 2007
  5. Der Kriminalfall Peter Krauland. In: Tageszeitung Die Presse, Wien, 6. März 2009.
  6. Der Kriminalfall Peter Krauland. In: Tageszeitung Die Presse, Wien, 6. März 2009.
  7. vgl. Hofer & Toter 2007Wahl 2006: Kanzler, Kampagnen, Kapriolen. Analysen zur Nationalratswahl 2006 S. 108.
  8. Kocensky: Dokumentation, S. 147
  9. BGBl. Nr. 161/1950: Amnestiegesetz
  10. Margarethe Ottilinger - Eine energische Kämpferin Wiener Zeitung

Literatur

  • Gertrude Enderle-Burcel: Christlich – ständisch – autoritär. Mandatare im Ständestaat 1934–1938. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 1991, ISBN 3-901142-00-2, S. 132–133.
  • Peter Böhmer: Wer konnte, griff zu. „Arisierte“ Güter und NS-Vermögen im Krauland-Ministerium. (1945–1949). Böhlau, Wien u. a. 1999, ISBN 3-205-99053-6.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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