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vom 28.08.2018, aktuelle Version,

Bundesregierung Figl I

Die österreichische Bundesregierung Figl I, bis 20. November 1947 eine Dreiparteienregierung von ÖVP, SPÖ und KPÖ, dann eine (bis 1966 beibehaltene) ÖVP-SPÖ-Koalition, wurde nach der Nationalratswahl vom 25. November 1945 zusammengestellt und von Bundespräsident Karl Renner am Tag seiner Wahl, dem 20. Dezember 1945, ernannt. (Am 19. Dezember war das Bundes-Verfassungsgesetz wieder voll in Kraft getreten.) Die Regierung erklärte am 11. Oktober 1949 ihren Rücktritt und wurde von Renner bis 8. November 1949 mit der Fortführung der Geschäfte betraut.

Bundesminister (für) Amtsinhaber Partei Staatssekretär
Bundeskanzleramt Bundeskanzler Leopold Figl
Vizekanzler: Adolf Schärf (ohne Portefeuille)
Bundesminister (für auswärtige Angelegenheiten) Karl Gruber
Bundesminister (im Bundeskanzleramt) Alois Weinberger (bis 11. Jänner 1947)
Erwin Altenburger (ab 11. Jänner 1947)
ÖVP
SPÖ

ÖVP

ÖVP
ÖVP
 
Inneres Oskar Helmer SPÖ Ferdinand Graf (ÖVP)
Justiz Josef Gerö parteilos (SPÖ-nominiert)  
Unterricht Felix Hurdes ÖVP  
Soziale Verwaltung Karl Maisel SPÖ  
Finanzen Georg Zimmermann ÖVP  
Land- und Forstwirtschaft Josef Kraus ÖVP  
Handel und Wiederaufbau Eugen Fleischacker (bis 31. Mai 1946)
Eduard Heinl (seit 31. Mai 1946 bis 18. Februar 1948)
Ernst Kolb
ÖVP  
Volksernährung Hans Frenzel (bis 11. Jänner 1947)
Otto Sagmeister (seit 11. Jänner 1947)
SPÖ  
Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung Peter Krauland ÖVP Karl Waldbrunner (bis 28. März 1946)
Franz Rauscher (seit 28. März 1946 bis 11. Jänner 1947)
Karl Mantler (seit 11. Jänner 1947) (alle SPÖ)
Verkehr Vinzenz Übeleis SPÖ  
Elektrifizierung und Energiewirtschaft Karl Altmann (bis 20. November 1947)
Eduard Heinl (mit der Leitung betraut – seit 20. November 1947 bis 24. November 1947)
Alfred Migsch (seit 24. November 1947)
KPÖ


SPÖ
 

Von diesen ursprünglichen 17 Regierungsmitgliedern waren 12 ehemalige KZ-Häftlinge.[1]

Quellen

  1. Paul Lendvai: Mein Österreich, 2007 S. 39

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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