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vom 05.07.2021, aktuelle Version,

Helene Postranecky

Helene Postranecky (* 12. März 1903 in Wien; † 5. Jänner 1995 ebenda), genannt "Hella", war eine österreichische Politikerin (SDAP, KPÖ, BDFÖ). Sie war die erste Frau, die einer österreichischen Bundesregierung angehörte.

Leben

Die Tochter einer Arbeiterfamilie besuchte zunächst die Volks- und Bürgerschule, und begann im Anschluss als Haushaltshilfe zu arbeiten. Im Alter von 16 Jahren musste sie als Hilfsarbeiterin ihren Lebensunterhalt verdienen. Im selben Jahr, 1919, trat sie der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) bei und wurde bald darauf in der Frauenbewegung ihrer Partei aktiv. Mitte der 1927 wurde sie Frauensekretärin der SDAP in Niederösterreich. Im Oktober 1933 wurde sie in den Parteivorstand gewählt.

Nach den Februarkämpfen des Jahres 1934 wurde sie verhaftet und musste rund acht Monate im Gefängnis verbringen. Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich schloss sich Postranecky der illegalen Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) an und war im antifaschistischen Widerstand aktiv.

Im April 1945 wurde Postranecky von der KPÖ als Mitglied der Provisorischen Staatsregierung Renner nominiert. Als Unterstaatssekretärin für Volksernährung war sie bis Dezember 1945 für die Lebensmittelaufbringung verantwortlich. Es sollten 21 Jahre vergehen, bis 1966 mit Grete Rehor (ÖVP) als Sozialministerin eine weitere Frau in eine Bundesregierung ernannt wurde. Im August 1947 heiratete Postranecky ihren langjährigen Lebensgefährten Karl Altmann (KPÖ), damals Bundesminister für Energiewirtschaft und Elektrifizierung.

Von September 1945 bis November 1948 war Postranecky stellvertretende Vorsitzende der KPÖ. Bis 1969 war sie Mitglied des Zentralkomitees der Partei, bis 1954 auch Mitglied des Politischen Büros und damit der engeren Parteiführung. Im April 1946 wurde sie zur Vorsitzenden des Zentralen Frauenkomitees der KPÖ gewählt. Von 1948 bis 1952 war sie im Sekretariat des Bunds demokratischer Frauen (BDFÖ) beschäftigt, einer von Kommunistinnen gegründeten Frauenorganisation, die sich als überparteilich empfand. Vorsitzende des BDF war zu dieser Zeit die Architektin Margarete Schütte-Lihotzky, wie Postranecky ehemalige Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus. Themen, denen sich der BDFÖ widmete, waren Frieden, globale Abrüstung und die Stärkung von Frauenrechten.

Bis 1957 war Altmann-Postranecky hauptamtliche Funktionärin der niederösterreichischen Landesleitung der KPÖ. Danach blieb sie als ehrenamtliche Mitarbeiterin der Gewerkschaftsabteilung aktiv. Infolge der Niederschlagung des Prager Frühlings durch den Warschauer Pakt und der darauffolgenden krisenhaften Entwicklung der Partei zog sich Postranecky Ende 1970 aus der KPÖ zurück. Sie starb zu Beginn des Jahres 1995 im Alter von 91 Jahren.

Literatur

  • Manfred Mugrauer: Hella Altmann-Postranecky (1903–1995). Funktionärin der ArbeiterInnenbewegung und erste Frau in einer österreichischen Regierung. In: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (Hg.): Forschungen zu Vertreibung und Holocaust. Jahrbuch 2018. Wien 2018, S. 267–306, Digitalisat (PDF; 3,97 MB) auf doew.at.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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