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vom 09.05.2021, aktuelle Version,

Franz Grubhofer

Franz Grubhofer (* 6. Februar 1914 in Dornbirn; † 11. November 1970 ebenda) war ein österreichischer Politiker (ÖVP). Von 1945 bis 1962 vertrat Grubhofer die ÖVP im österreichischen Nationalrat, 1956 bis 1961 war er Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres.

Leben und Wirken

Franz Grubhofer wurde am 6. Februar 1914 in der Stadt Dornbirn in Vorarlberg geboren, wo er aufwuchs und die Volksschule absolvierte. Anschließend besuchte er drei Jahre lang die Bundesrealschule Dornbirn, wo er während seiner Schulzeit Mitglied der Katholischen Mittelschülerverbindung „Siegberg Dornbirn“ war.[1] 1928 begann er seine erste berufliche Anstellung als Hilfsarbeiter und Praktikant bei einem Dornbirner Textilunternehmen. Im Jahr 1934 eröffnete er ein eigenes Kleingewerbegeschäft, für das ihm die Lizenz jedoch 1938 entzogen wurde. Daraufhin arbeitete er als Angestellter beim Landwirtschaftsamt Vorarlberg.

Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Befreiung Österreichs von den Nationalsozialisten wurde Grubhofer als Mandatar der ÖVP zum Abgeordneten des Nationalrats gewählt. Vom 19. Dezember 1945 bis zum 14. Dezember 1962 gehörte er damit der parlamentarischen Volkskammer an. Während dieser Zeit wurde er auch stellvertretender Landesparteiobmann und Organisationsreferent der ÖVP Vorarlberg und am 29. Juni 1956 zum Staatssekretär im Innenministerium ins Bundesregierungskabinett von Julius Raab berufen. Staatssekretär blieb er bis zum 11. April 1961. Nach seiner Rückkehr nach Vorarlberg wurde Grubhofer Vorsitzender der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft.

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Katholische Couleurstudenten in Österreich. In: Borussen-Echo, 269sa, Oktober 1982, S. 10
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)
  3. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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