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vom 27.09.2018, aktuelle Version,

Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität

Die Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) sind Sondereinheiten der österreichischen Bundespolizei bei den neun Landespolizeidirektionen, die zum operativen Vorgehen gegen Delikte der sogenannten Straßenkriminalität geschaffen wurden. Unter den Begriff der Straßenkriminalität fallen dabei insbesondere Eigentumsdelikte wie Taschendiebstahl, Raub und Einbruch, Drogendelikte wie der Handel oder Besitz von verbotenen Suchtmitteln sowie Gewaltdelikte wie Körperverletzung und Raufhandel.

Organisation

Es existieren in Österreich neun Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, wobei für jedes Bundesland eine Einsatzgruppe eingerichtet wurde. Organisatorisch unterstehen die Einsatzgruppen als Assistenzbereich den jeweiligen Landeskriminalämtern, welche wiederum den Landespolizeidirektionen angegliedert sind.

Geschaffen wurden die Einsatzgruppen nach der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie in Österreich 2005, wobei der Dienstbetrieb mit 1. September 2005 aufgenommen wurde. Rechtsgrundlage für die Schaffung der Einsatzgruppen war die am 14. Juni 2005 verlautbarte und am 18. Jänner 2007 wiederverlautbarte Richtlinie über die Errichtung und den Einsatz von Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität des Bundesministeriums für Inneres.

Aufgaben

Die Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität sind aufgrund ihrer Einbindung in die Landeskriminalämter ein operativer Arm der Ermittlungstätigkeiten dieser Ämter. Daher kommen die Beamten der EGS insbesondere bei operativen Maßnahmen im Bereich von Eigentums-, Suchtmittel- und Gewaltstraftaten zum Einsatz. Dazu zählen etwa gezielte Überwachungen von Verdächtigen, Bestreifungen von Kriminalitäts-Hot-Spots, verdeckte Suchtmittel-Scheinkäufe sowie Beteiligungen an Alarmfahndungen. Zu diesem Zweck sind die Mitglieder der Einsatzgruppen regelmäßig auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und deren unmittelbarem Umfeld (U-Bahnhöfe, Bushaltestellen, Verkehrsknotenpunkte) unterwegs.

Kritik

Die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) stand im Fokus der Berichterstattung als sie im Zuge der Sauna-Affäre in einem Wiener Café ein Treffen des damaligen Leiters der Kriminalpolizeilichen Abteilung, Ernst Geiger, mit einem Betreiber einer Rotlichtsauna observierte.[1]

Am 28. Februar 2018 wurden die Räumlichkeiten des Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und verschiedene Privatwohnungen von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Begleitung von Beamten der EGS durchsucht. Grund für die Hausdurchsuchungen war ein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs. Die oppositionelle SPÖ kündigte aufgrund dieser Durchsuchungen am 9. März eine Sondersitzung des Nationalrats an; es bestehe der Verdacht der parteipolitisch motivierten Kompetenzüberschreitung, da die EGS vom FPÖ-Gemeinderat Wolfgang Preiszler geleitet wird und sich die Aufgaben der EGS nicht mit der durchgeführten Durchsuchung in Einklang bringen. Für Hausdurchsuchungen sei eigentlich die Cobra zuständig.[2][3]

Einzelnachweise

  1. Straßendealer, Sauna-Affäre, BVT: Was macht die EGS?
  2. Viele Fragen offen. ORF, abgerufen am 10. März 2018.
  3. BVT-Affäre: Ermittler nahmen laut Protokoll 19 CDs mit "aktuellen Fällen" mit. Der Standard, abgerufen am 10. März 2018.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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