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Zweidrittelgericht Landeck (Tirol)#

Beim Zweidrittelgericht handelt es sich um eine Gemeinschaft zur Bewirtschaftung der Galtvieh- und Schafalmen nach historisch überlieferten Regeln. Die Beratungen und Beschlüsse zur Almbewirtschaftung erfolgen nach jahrhundertealten Erfahrungen, die mündlich weitergegeben werden. Einen besonderen Stellenwert haben die „Hutverlassung“ sowie das Amt des „Gewalthabers“, wobei das gesammelte Erfahrungswissen bei der Vergabe einer Hut essentiell ist.

Die Tradition wurde 2017 in der Kategorie "Umgang mit der Natur" in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen.

Quelle:
UNESCO

Redaktion: hmw