!!!Wohnungsbeihilfe Aufgrund des Wohnungsbeihilfegesetzes von 1951 hatten alle Lohn- und Gehaltsempfänger Anspruch auf eine monatliche Wohnungsbeihilfe von 30 Schilling. 1983 wurde die Wohnungsbeihilfe aufgehoben und durch individuelle Förderungen ersetzt. !Literatur * T. Tomandl, Österreichisches Sozialrecht, 1985 %%language [Short version in English|AEIOU/Wohnungsbeihilfe/Wohnungsbeihilfe_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]