!!!Wohnungsbeihilfe

Aufgrund des Wohnungsbeihilfegesetzes von 1951 hatten alle Lohn- und Gehaltsempfänger Anspruch auf eine monatliche Wohnungsbeihilfe von 30 Schilling. 1983 wurde die Wohnungsbeihilfe aufgehoben und durch individuelle Förderungen ersetzt.

!Literatur
* T. Tomandl, Österreichisches Sozialrecht, 1985



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