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Umweltschutz#

In Österreich erstmals 1984 im Bundes-Verfassungsgesetz über den umfassenden Umweltschutz, Bundesgesetzblatt Nummer 491/1984, mit der erklärten Absicht zur Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen von schädlichen Einwirkungen verankert; zusätzlich in zahlreichen Gesetzen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft, des Gewässerschutzes, der Luftreinhaltung, des Naturschutzes, der Lärmbekämpfung usw. geregelt. Der Umweltschutz obliegt zahlreichen Behörden aller Gebietskörperschaften. Entwicklungen der Technik und der EU-Beitritt bedingen laufend Änderungen. Als modernste Gesetze sind jene über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das Umweltförderungsgesetz zu nennen. In einem für den Umweltbereich neuen Ansatz strebt der Nationale Umweltplan eine langfristige Planung der österreichischen Umweltpolitik unter Beachtung aller Branchen und Umweltmedien an.


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