Tilgung#
Nach einer bestimmten Zeit werden gerichtliche Verurteilungen getilgt und aus dem Strafregister gelöscht, so dass man als unbescholten gilt. Die Tilgungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre, bei Jugendlichen 3 Jahre. Mehrere Verurteilungen werden nur gemeinsam getilgt, lebenslange Freiheitsstrafen nie. Der Bundespräsident kann eine gnadenweise Tilgung verfügen.