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Schulen für Berufe im helfenden Bereich #

(Gesundheitsdienst)


Haben in der Regel die praktische Ausbildung integriert und werden nur teilweise nach schulrechtlichen Bestimmungen geführt: Krankenpflege- bzw. Kinderkrankenpflegeschulen (4-jährig), Schulen für medizinisch-technischen Fachdienst (zweieinhalbjährig), Hebammenlehranstalten (2-jährig), Ausbildungsstätten für psychiatrische Krankenpflege (3-jährig), Schulen für den gehobenen medizinisch-technischen Dienst (zum Beispiel Physikotherapeutischen Dienst, Radiologisch-technischer Dienst, Diätdienst usw., 2- bis 3-jährig); Lehranstalten für heilpädagogische Berufe (3-jährig). Lehranstalten für Sozialberufe und -dienste, Schulen (Lehranstalten) für Sozialberufe.