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Preisregelung#

Staatliche Eingriffe in der Preisbildung durch die Überwachung der Preisgestaltung und die Festlegung von Preisen, besonders in Form von Höchst-, Mindest- und Richtpreisen. Generelle Maßnahmen der Preisregelung sind in Österreich nur in Ausnahmefällen zulässig. Nach dem Preisgesetz 1992 kann das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten "volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise" bestimmen, sofern eine Störung der Versorgung unmittelbar droht oder eingetreten ist. Überdies hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten auf Antrag zu prüfen, ob ein Preis der internationalen Preisentwicklung oder eine Erhöhung dem allgemeinen Preisindex entspricht. In derartigen Verfahren wird eine Preiskommission als Beratungsorgan gebildet, der neben Vertretern von Bundesministerien je ein Vertreter der Wirtschaftskammer, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern und der Bundesarbeitskammer angehören. Die Preisregelung betrifft regelmäßig die Milch-, Getreide- und Viehwirtschaft, sie wird bei Produkten aus diesem Bereich durch die Richtlinien der Europäischen Union maßgeblich beeinflusst.