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Prädikatswein#

Das österreichische Weingesetz legt im § 30 die einzelnen Stufen von Prädikatsweinen fest. Prädikatsweine zeichnen sich besonders durch Harmonie von Alkohol, Restsüße (die auf jeden Fall natürlich ist) und Säure aus. Das Lesegut wird streng kontrolliert. Spätlese (Mindestmostgewicht 19 KMW = Klosterneuburger Mostwaage) und Auslese (ab 21 KMW) können auch trocken ausgebaut sein. Die Kategorien Beerenauslese (ab 25 KMW), Ausbruch (ab 27 KMW) und Trockenbeerenauslese (ab 30 KMW) werden aus überreifen, edelfaulen oder eingeschrumpften Beeren erzeugt und sind von hochedler Restsüße geprägt. Eiswein (ab 25 KMW) wird aus gefrorenen Trauben gekeltert; für Strohwein (ab 25 KMW) werden vollreife Trauben vor dem Abpressen mindestens 3 Monate lang auf Stroh- oder Schilfmatten getrocknet. Bevorzugte Erzeugungsgebiete: Raum Gumpoldskirchen, Rust und Seewinkel (für edelfaule Produkte); Niederösterreich, speziell nördlich der Donau (für Eisweine).