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Parlamentarische Kontrolle#

Parlamentarische Kontrolle, gehört neben der Gesetzgebung zu den wichtigsten Aufgaben des Parlaments in demokratisch regierten Ländern und ist umso notwendiger, als die Exekutive im modernen Sozial- und Leistungsstaat über enorme Ressourcen verfügt. Im Parteienstaat ist die parlamentarische Kontrolle weitgehend auf die Opposition übergegangen, während die Mehrheitsfraktionen die Regierung stützen. Der Standard der Minderheitsrechte ist daher entscheidend für die Qualität der parlamentarische Kontrolle. Seit Mitte der 70er Jahre wurde sie deutlich ausgeweitet. Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen erfordert zwar nach wie vor einen Mehrheitsbeschluss des Nationalrats, jedoch können seit 1989 5 Abgeordnete eine dringliche Anfrage einbringen und 20 können eine Prüfung durch den Rechnungshof verlangen. Ein Problem ist oft die Folgenlosigkeit der parlamentarischen Kontrolle.