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Innungen#

Seit dem Mittelalter bestehende Zusammenschlüsse von Gewerbetreibenden, erhielten durch die Gewerbeordnung 1859 öffentlich-rechtlichen Charakter, wurden durch das Handelskammergesetz 1946 als Fachgruppen (Landesinnungen) bzw. Fachverbände (Bundesinnungen) im Bereich der Sektion Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammern in die Handelskammerorganisation einbezogen. Besitzen eigene Rechtspersönlichkeit, vertreten die fachlichen Interessen ihrer Mitglieder und unterhalten dazu unter anderem eigene Fachschulen.

Literatur#

  • K. Korinek, Wirtschaftliche Selbstverwaltung, 1970

Weiterführendes#