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Die Reichshofkanzlei#

von Ulrich Hausmann

Die Reichshofkanzleiwar seit 1559 die ständige Kanzlei des Heiligen Römischen Reiches. Sie ging auf ältere Vorgänger zurück. Nominell stand ihr der Erzbischof von Mainz als Reichserzkanzler vor. Faktischer Leiter war der Reichsvizekanzler.

Die Reichshofkanzlei war seit 1559 die ständige Kanzlei des Heiligen Römischen Reiches. Sie ging auf ältere Vorgänger zurück. Nominell stand ihr der Erzbischof von Mainz als Reichserzkanzler vor. Faktischer Leiter war der Reichsvizekanzler.

Entwicklung#

Im Mittelalter existierten in den germanisch-romanischen Reichen, die sich nach dem Untergang Westroms etabliert hatten (siehe Völkerwanderung), jeweils eigene Kanzleien. Trotz des Verfalls der ehemaligen römischen Verwaltungseinrichtungen (die noch in der ausgehenden Spätantike funktionsfähig waren) waren schriftliche Aufzeichnungen und Dokumentation des Schriftverkehrs weiterhin unverzichtbar. Im Frankenreich hatten die frühen Merowingerkönige auch schriftkundige Laien beschäftigt, die Karolinger mussten hingegen vollständig auf Geistliche zurückgreifen, da nur diese noch über die notwendigen Lese- und Schreibfähigkeiten verfügten. An diesem Grundsatz änderte sich auch im Ostfrankenreich und im daraus entstehenden römisch-deutschen Reich bis ins ausgehende Spätmittelalter nichts.

Die königliche Kanzlei war die wichtigste administrative königliche Einrichtung. Sie war insbesondere für die Ausfertigung der königlichen Urkunden und jeglichen Schriftverkehr des Herrschers zuständig. Im Frühmittelalter war die Kanzlei Teil der Hofkapelle und unterstand dem Erzkaplan. Dies war im römisch-deutschen Reich seit 965 der Erzbischof von Mainz, der seit dem 11. Jahrhundert den Titel Erzkanzler für den deutschen Reichsteil führte. Der Mainzer Erzbischof blieb auch nomineller Leiter der Kanzlei, als diese im 12. Jahrhundert von der Hofkapelle getrennt wurde. Allerdings war die königliche Kanzlei keine feste Institution, bis ins 15. Jahrhundert wurde sie bei jedem Herrschaftswechsel neu aufgestellt und auch erst seit dieser Zeit ist ein fortlaufend geführtes Archiv belegt. Das römisch-deutsche Reich war denn auch deutlich schwächer verwaltet, als dies in England und Frankreich der Fall war. Wenngleich der Erzbischof von Köln weiterhin Erzkanzler für Italien und der Erzbischof von Trier Erzkanzler für Burgund blieb, lagen die faktischen Dienstgeschäfte auch in der Hand des Kanzlers.

Funktion, Besonderheiten#