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Schuldemokratie#

Mitsprache, Mitbestimmung und Mitgestaltung im Schulbereich, von der Reformpädagogik um 1900 für Eltern und Schüler gefordert und in Ansätzen realisiert. Erst in der 2. Republik konnte von der Schulverwaltung (1957 Einrichtung des Elternbeirats, 1971 Schülerbeirat beim Unterrichtsministerium) und von der Gesetzgebung (Schulunterrichtsgesetz 1974, 1986, Einrichtung einer überschulischen Schülervertretung 1981) schrittweise eine echte Schuldemokratie durchgesetzt werden. Die Zusammenarbeit erfolgt im Klassen- bzw. Schulforum und im Schulgemeinschaftsausschuss.